Unter diesen Umständen ist Pfefferspray legal – ein Überblick zur Rechtslage in Deutschland und anderen Ländern

Ist Pfefferspray legal oder nicht? Diese Frage wird uns regelmäßig von verunsicherten Personen, die sich mit dem Kauf eines Pfeffersprays zum Selbstschutz auseinandersetzen, gestellt und taucht auch häufig in diversen Internetforen auf. Ob und unter welchen Umständen Pfefferspray erlaubt ist, hängt natürlich von der Gesetzgebung des Landes in welchem ihr lebt ab. Vorsicht: hier ergeben sich oftmals sehr große Unterschiede! Folgend soll daher primär auf die Frage eingegangen werden ob, und unter welchen Voraussetzungen Pfefferspray in Deutschland legal ist und wie es sich in Österreich, der Schweiz und einigen weiteren Ländern verhält.

Pfefferspray in Deutschland

Zunächst soll auf die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland genauer eingegangen werden. Es kann jedoch gleich vorweggenommen werden, dass in Deutschland Pfefferspray erlaubt ist. Dennoch sind in diesem Zusammenhang zwei wesentliche Punkte zur berücksichtigen: Einerseits die Kennzeichnungspflicht als Tierabwehrspray und andererseits der Bereithaltegrund:

Kennzeichnung als Tierabwehrspray

Grundsätzlich ist in Deutschland Pfefferspray legal – Voraussetzung ist jedoch, dass der dieser klar als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist. Durch diese Kennzeichnung fällt der entsprechende Abwehrspray in die Kategorie der Tierabwehrsprays – diese Pfeffersprays unterliegen in Deutschland nicht dem Waffengesetz. Wenn diese Kennzeichnung jedoch nicht vorhanden ist, dann fällt der Pfefferspray in Deutschland unter das Waffengesetz und ist damit auch nicht erlaubt und darf weder verkauft, erworben noch geführt werden.

Umgesetzt wird dies von Pfefferspray Herstellern in der Regel dadurch, dass auf dem Etikett oder direkt am jeweiligen Abwehrspray der Vermerk „Tierabwehrspray“ aufgedruckt bzw. teilweise auch eingestanzt ist. Wie auf folgenden Bildern ersichtlich, muss dabei nicht zwangsweise der Begriff „Tierabwehrspray“ verwendet werden, sondern alternative Bezeichnungen wie beispielsweise „Spray zur Tierabwehr“, Hundeabwehrspray oder „Tierabwehrgerät“ wie sie etwa beim JPX Jet Protector oder dem Guardian Angel II verwendet werden, sind ebenfalls zulässig.

Beispiele für die erforderliche Kennzeichnung als Tierabwehrspray

Pfeffersprays die im deutschen Handel verkauft, oder nach Deutschland versendet werden sind grundsätzlich als Tierabwehrspray gekennzeichnet und dürfen, da sie damit nicht unter das Waffengesetz fallen, verkauft, von jedem erworben, besessen und natürlich auch geführt werden. Zu beachten ist, dass die entsprechende Kennzeichnung jedenfalls erkennbar sein muss – wenn dies etwa durch verkratzen, übermalen oder entfernen der Kennzeichnung nicht mehr gegeben ist, fällt, der zwar ursprünglich legale Pfefferspray, automatisch unter das Waffengesetz und ist damit in Deutschland prinzipiell nicht mehr erlaubt!

Bereithaltegrund für das Führen von Pfefferspray

Ein weiteres entscheidendes Kriterium ist der sogenannte “Bereithaltegrund”. Darunter versteht man den Grund oder Zweck, weshalb eine Person den Pfefferspray besitzt bzw. mit sich führt. Privatpersonen in Deutschland dürfen im Gegensatz zu den Regelungen in anderen Ländern wie beispielsweise Österreich, einen Pfefferspray nicht aus dem Grund mit sich führen, um diesen dann im Falle eines Angriffs durch Menschen einzusetzen.

Bereithaltegrund Pfefferspray

Foto: photophonie – stock.adobe.com

Der Grund für das Bereithalten muss, in Anlehnung an die vorangegangenen Ausführungen zur Kennzeichnung, in der Möglichkeit zur Tierabwehr liegen. Vereinfacht ausgedrückt, ihr führt den Pfefferspray prinzipiell immer mit euch, damit ihr euch gegen aggressive Tiere verteidigen könnt, und nicht um ihn gegen Menschen einzusetzen. Sollte es zu einer Notwehrsituation kommen, kann der Abwehrspray grundsätzlich auch gegen Menschen eingesetzt werden, sofern kein “gelinderes” Mittel möglich ist.

Dies mag auf den ersten Blick vielleicht etwas absurd klingen, jedoch ergibt sich daraus auch ein entscheidender Vorteil gegenüber den Regelungen in vielen anderen Ländern – und zwar der, dass auf Grund dieser Regelungen Pfefferspray in Deutschland eben nicht als Waffe klassifiziert wird und damit auch von verantwortungsbewussten Minderjährigen geführt werden kann. Zudem bedeutet dies auch nicht, dass der Spray unter keinen Umständen gegen Menschen eingesetzt werden darf. Wenn der Pfefferspray in einer Notwehrsituation gegen Menschen eingesetzt wird, dann ist eine Verteidigung unter jenen Umständen gerechtfertigt, wenn kein anderes, geeigneteres Mittel zur Notwehr oder Nothilfe zur Verfügung steht. Fehlt bei einer Anwendung gegen Menschen dieser Rechtfertigungsgrund, kann die Anwendung jedoch geahndet werden! Doch was genau wird unter Notwehr und Nothilfe verstanden?

  • Unter Notwehr, versteht man die Verteidigung, welche unabkömmlich ist, um einen augenblicklichen und rechtswidrigen physischen Angriff von der eigenen Person oder einer anderen Person abzuwenden.
  • Unter Nothilfe versteht man die zu Gunsten eines Dritten praktizierte Notwehr.
Zusammengefasst kann also festgehalten werden, dass in Deutschland Pfefferspray legal ist, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind:

1. Kennzeichnung als Tierabwehrspray (auch alternative Bezeichnungen möglich)
2. Der Bereithaltegrund in der Tierabwehr liegt

Rechtliche Situation in Österreich und der Schweiz

Die vorangegangenen Ausführungen betreffen wie erwähnt ausschließlich die Gesetzeslage in Deutschland und können nicht auf andere Länder übertragen werden. Die Bestimmungen innerhalb Europas sind äußerst unterschiedlich – so ist in einigen Ländern der Besitz von Pfefferspray generell verboten! Die entsprechenden Bestimmungen sind insbesondere auch auf Reisen zu beachten, die Konsequenzen können je nach Gesetzeslage sehr unangenehm werden. Es sollen daher folgend die Bestimmungen einiger europäischer Staaten kurz erläutert werden:

Österreich

In Österreich fällt Pfefferspray im Gegensatz zu Deutschland unter das Waffengesetz, darf jedoch ebenfalls legal erworben, besessen und geführt werden. Eine Kennzeichnung als Tierabwehrspray ist hier nicht notwendig, die meisten Modelle enthalten jedoch trotzdem diese Kennzeichnung. Im Gegensatz zu Deutschland ist in Österreich jedoch ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen. Kunden aus Österreich können jedoch in der Regel ohne Einschränkungen in deutschen Onlineshops Bestellungen durchführen. Im Gegensatz dazu, dürfen beispielsweise verschiedene Pfefferspraypistolen die in Österreich legal sind (z.B. Piexon JPX4) nicht nach Deutschland versendet werden.

Schweiz

In der Schweiz fallen Pfeffersprays nicht unter das Waffengesetz, unterliegen jedoch dem Chemikalienrecht, welches für den Verkauf sowie auch das Führen ein Mindestalter von 18 Jahren vorsieht. Das entsprechende Gesetz sieht zudem vor, dass der Verkäufer den Käufer bei Übergabe über entsprechende Schutzmaßnahmen informieren muss. Diese Aufllärung kann jedoch auch im Rahmen des Einkaufs über Onlineshops erfolgen, wobei hier zudem eine Altersidentifikation stattfindet.

Bestimmungen in weiteren Ländern

Während basierend auf den entsprechenden rechtlichen Bestimmungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz der Besitz und das Führen von Pfefferspray prinzipiell erlaubt ist, verhält sich dies in einigen Nachbarstaaten oder beliebten Urlaubsdestinationen teilweise anders. Wie auch folgender Tabelle zu entnehmen, ist Pfefferspray beispielsweise in den Niederlanden oder Großbritannien generell verboten.

Land Einstufung Verkauf Besitz Führen
Belgien verbotene Waffe
Dänemark
Finnland eingeschränkt¹ eingeschränkt¹ eingeschränkt¹
Frankreich Waffe ✔️ ✔️ ✔️
Griechenland verbotene Waffe
Großbritannien verbotene Waffe
Italien Waffe ✔️ ✔️ ✔️
Island
Luxemburg verbotene Waffe
Niederlande verbotene Waffe
Norwegen verbotene Waffe
Polen Waffe ✔️ ✔️ ✔️
Schweden Waffe eingeschränkt² eingeschränkt² eingeschränkt²
Slowakei ✔️ ✔️ ✔️
Spanien eingeschränkt³ eingeschränkt³ eingeschränkt³

Finnland¹ – nur mit polizeilicher Genehmigung; Schweden² – nur mit waffenrechtlichem Dokument; Spanien³ – erlaubt mit Einschränkungen