Informationen zum Mindestalter beim Besitz und Führen von Pfefferspray und CS-Reizgas

Die Antwort auf die Frage, ab welchem Alter Pfefferspray erlaubt ist, kann grundsätzlich sehr einfach beantwortet werden. Dennoch gibt es hier immer wieder Unklarheiten und auf Grund widersprüchlicher Informationen. So wird beispielsweise regelmäßig behauptet, dass Pfefferspray ab 14 Jahren erworben und geführt werden darf. Um eines gleich vorweg zu nehmen: die Behauptung das Mindestalter für Pfefferspray läge generell bei 14 Jahren ist falsch bzw. zu undifferenziert. Doch warum wird immer wieder diese Altersgrenze genannt und ab welchem Alter ist Pfefferspray nun tatsächlich erlaubt? Beachtet bitte, dass die folgenden Ausführungen nur für Deutschland gelten. Informationen zur Gesetzeslage in Österreich, der Schweiz und anderen Ländern findet ihr im Anschluss daran.

Pfefferspray ab 14 Jahren – nur ein Gerücht?

Bevor die Gesetzeslage genauer analysiert werden soll, um damit abschließend die Frage zu klären ab welchem Alter Pfefferspray erlaubt ist, soll zunächst auf das immer wieder erwähnte Mindestalter von 14 Jahren eingegangen werden. Der Kern dieser nicht ganz richtigen Annahme liegt im deutschen Waffengesetz begründet – so heißt es in § 3 Abs. 2 WaffG, in welchem der Umgang mit Waffen und Munition durch Kinder und Jugendliche geregelt ist, dass Jugendliche Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten haben dürfen. Der genaue Wortlaut dieses Gesetzes kann folgend eingesehen werden.  Nachdem das Gesetz unter Jugendlichen alle Personen zwischen dem erreichten 14. Lebensjahr und erreichtem 18. Lebensjahr versteht, scheint die Frage nach dem Mindestalter für Pfefferspray geklärt – oder doch nicht?

Waffengesetz (WaffG)
§ 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche

(1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses abweichend von § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen.
(2) Jugendliche dürfen abweichend von § 2 Abs. 1 Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten haben.
(3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

Basierend auf §3 des Waffengesetzes könnte rasch angenommen werden, dass Pfefferspray ab 14 Jahren erlaubt ist. Der Fehler dieser Annahme liegt jedoch darin, dass an Privatpersonen in Deutschland verkaufte Pfeffersprays prinzipiell immer als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind. Dieser Umstand führt dazu, dass diese Pfeffersprays daher nicht unter das Waffengesetz fallen – dieses also nicht auf Pfeffersprays mit entsprechender Kennzeichnung angewendet werden kann. Diese Gesetzesbestimmung betrifft demnach alternative Abwehrsprays, die beispielsweise CS-Reizgas enthalten. Doch was bedeutet dies in der Praxis – ab welchem Alter ist Pfefferspray erlaubt?

Keine Altersbeschränkung für Pfefferspray

Wenn Pfefferspray als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist – und dies ist bei allen über den deutschen Handel erhältlichen Modellen der Fall – fällt dieser nicht unter das Waffengesetz und unterliegt demnach prinzipiell auch keiner Altersbeschränkung und kann daher ausnahmslos besessen und geführt werden. Dies umfasst natürlich auch alle Varianten von Tierabwehrsprays, seien es Pfeffergel, Pfefferschaum, Pfefferspraypistolen oder eben herkömmlicher Pfefferspray. Interessanterweise besteht jedoch bei einigen Händlern oftmals eine Ausnahme in Bezug auf Pfefferspray Pistolen wie z.B. dem JPX Jet Protector – für diese wird regelmäßig ein Mindestalter von 18 Jahren angegeben, obwohl auch hier die entsprechenden Voraussetzungen zur Klassifizierung als Tierabwehrspray gegeben sind. Rein rechtlich gesehen ist dies unserer Ansicht nach nicht nachvollziehbar.

Ab welchem alter man seinem Kind einen Pfefferspray überlassen sollte kann vermutlich nicht pauschal beantwortet werden und muss von den Eltern selbst entschieden werden. Es stellt sich hier natürlich insbesondere die Frage, ob das Kind oder der Jugendliche verantwortungsbewusst genug ist, und sich in einer Notsituation auch tatsächlich entsprechend zur Wehr setzten kann. Insbesondere für jüngere Kinder kann es oftmals sinnvoller sein, diesen beispielsweise einen Taschenalarm mit auf den Weg zu geben und sie für potentielle Gefahren zu sensibilisieren.

Basierend auf den vorangegangenen Ausführungen kann daher zusammengefasst werden, dass Pfeffersprays in Deutschland keiner Altersbeschränkung unterliegen, wenn diese folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. eine entsprechende Kennzeichnung als Tierabwehrsprays (alternative Bezeichnungen sind möglich)
2. es sich dabei auch tatsächlich um Pfeffersprays mit entsprechendem Wirkstoff (Oleoresin Capsicum) handelt

Altersbestimmungen in Österreich und der Schweiz

Die vorangegangenen Ausführungen gelten natürlich nur innerhalb Deutschlands und kommen in dieser Form in anderen europäischen Ländern nicht zur Anwendung. Dies gilt es insbesondere auch bei Reisen zu beachten, da hier ansonsten unter Umständen empfindliche Strafen drohen könnten. Zunächst sollen folgend die entsprechenden Bestimmungen in Bezug auf Altersbeschränkungen in Österreich und der Schweiz kurz erläutert werden, um im Anschluss daran eine Übersicht über die entsprechenden Regelungen in weiteren europäischen Ländern darzustellen.

Österreich

Unabhängig von einer in Österreich nicht zwingend vorgeschriebenen Kennzeichnung als Tierabwehrspray fällt Pfefferspray in Österreich generell unter das Waffengesetz. Es ist für den Besitz und das Führen zwar kein waffenrechtliches Dokument erforderlich, jedoch gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Gleiches gilt in Österreich auch für Abwehrsprays mit CS-Gas.

Schweiz

Auch in der Schweiz wird Pfefferspray vollumfänglich vom Waffengesetz erfasst und ist auch wie Abwehrsprays mit anderen Wirkstoffen für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Eventuelle Genehmigungen sind auch hier nicht erforderlich.

Altersbestimmungen in anderen Ländern

Land Einstufung / Altersbestimmung
Belgien verbotene Waffe
Dänemark verboten
Finnland nur mit polizeilicher Genehmigung
Frankreich Waffe | ab 18 Jahren
Griechenland verbotene Waffe
Großbritannien verbotene Waffe
Italien Waffe | ab 18 Jahren
Island verboten
Luxemburg verbotene Waffe
Niederlande verbotene Waffe
Norwegen verbotene Waffe
Polen Waffe | ab 18 Jahren
Schweden nur mit waffenrechtlichem Dokument
Slowakei ab 18 Jahren
Spanien ab 18 Jahren